RICHTLINIE ZUM UMGANG MIT FEHLZEITEN
Unternehmen: Feldblick Technik GmbH, Jena Geltungsbereich: alle Beschäftigten Stand: 27. Oktober 2026
Beschäftigte informieren die zuständige Führungskraft unverzüglich über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer. Der Arbeitgeber ruft erforderliche elektronische Arbeitsunfähigkeitsdaten nach den geltenden Regeln ab; Papiernachweise werden nur verlangt, wenn gesetzlich nötig. Eine Diagnose ist grundsätzlich nicht mitzuteilen.
Bei Rückkehr kann ein vertrauliches Gespräch zu Unterstützung, Arbeitsanpassungen und Prävention angeboten werden. Das Gespräch ist kein Disziplinarverfahren und wird nicht dazu genutzt, unnötige Gesundheitsdaten zu sammeln. Dokumentiert werden nur Zeitpunkt, Dauer und vereinbarte arbeitsbezogene Maßnahmen.
Längere oder wiederholte Fehlzeiten werden einzelfallbezogen und diskriminierungsfrei behandelt. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement wird angeboten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; die Teilnahme ist freiwillig und die Datenverwendung wird erklärt. Datenschutz, Mitbestimmung, Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz sind vor jeder Maßnahme zu prüfen.