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Vereinbarung über laufende Buchhaltungsleistungen

Beschreibt übertragene Buchhaltungsarbeiten, Mitwirkung, Fristen und Ausschlüsse steuerlicher Beratung.

Rechtsraum: Deutschland — Steuerberatungsgesetz und Buchführung

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

VEREINBARUNG ÜBER LAUFENDE BUCHHALTUNGSLEISTUNGEN

Auftraggeberin: Elbwerk Handel GmbH, Hamburg Dienstleister: Kontur Buchhaltungsservice GmbH, Hamburg Beginn: 1. Januar 2027

Der Dienstleister erfasst die vom Auftraggeber bereitgestellten Belege in der vereinbarten Buchhaltungssoftware und erstellt monatliche Übersichten zu Debitoren und Kreditoren. Belege sind bis zum fünften Werktag des Folgemonats vollständig einzureichen. Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Gestaltungsberatung sind nicht umfasst.

Der Auftraggeber bleibt für Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Übermittlung verantwortlich. Der Dienstleister meldet erkennbare Lücken und schützt Zugangsdaten. Vergütung beträgt 850 € netto pro Monat; Zusatzleistungen bedürfen eines gesonderten Auftrags.

Das Steuerberatungsgesetz begrenzt, wer geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten darf. Zulässige Buchführungshilfe, Verschwiegenheit, Datenschutz, Aufbewahrung und Berufsqualifikation sind vor Vertragsschluss zu prüfen. Der Vertrag ersetzt keine Beratung durch eine befugte Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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