PATIENTENVERFÜGUNG
Verfasserin: Ursula May, Freiburg Geboren: 9. Februar 1954 Erstellt am: 27. Oktober 2026
Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann, wünsche ich keine künstliche Ernährung und keine Wiederbelebungsmaßnahmen, wenn nach ärztlicher Einschätzung eine unumkehrbare schwere Hirnschädigung vorliegt und keine realistische Aussicht besteht, dass ich wieder entscheidungsfähig werde. Schmerz- und Symptombehandlung soll in jedem Fall erfolgen, auch wenn dadurch als unbeabsichtigte Nebenfolge eine Lebensverkürzung nicht ausgeschlossen werden kann.
Meine Bevollmächtigte soll diese Verfügung gegenüber behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Geltung bringen. Ich wünsche, dass sie mit mir besprochen und regelmäßig überprüft wird. Eine frühere Verfügung widerrufe ich, soweit sie widerspricht.
Nach § 1827 BGB muss die Verfügung konkrete Behandlungssituationen und medizinische Maßnahmen hinreichend bestimmt benennen. Allgemeine Formeln reichen möglicherweise nicht. Ärztliche Beratung, Aktualisierung, Auffindbarkeit und Abstimmung mit einer Vorsorgevollmacht sind wichtig; bei Zweifeln ist individuelle Beratung erforderlich.