HANDELSVERTRETERVERTRAG
Unternehmerin: Saaleblick Medizintechnik GmbH, Halle (Saale) Handelsvertreter: Martin Seifert, selbstständiger Kaufmann, Weimar Gebiet: Thüringen
Der Handelsvertreter vermittelt im Namen und für Rechnung der Unternehmerin Bestellungen für die im Anhang bezeichneten Produkte. Er darf keine Verträge abschließen, Preise ändern oder Zahlungen entgegennehmen, sofern keine gesonderte Vollmacht erteilt wurde. Interessenkonflikte und konkurrierende Vertretungen sind offenzulegen.
Die Provision beträgt 8 % des Nettoverkaufspreises für Geschäfte, die nachweislich auf seine Tätigkeit zurückgehen. Abrechnung erfolgt monatlich mit Angaben zu Auftrag, Lieferung, Zahlung und Storno. Der Handelsvertreter erhält die gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsinformationen und prüft sie zeitnah. Reisekosten werden nur gegen Beleg und nach vorheriger Freigabe erstattet.
Die Parteien beachten die gesetzlichen Vorgaben des HGB, insbesondere zu Weisungsfreiheit, Provision, Kündigungsfristen und möglichen Ausgleichsansprüchen bei Vertragsende. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wird nur mit gesonderter Prüfung, angemessener Begrenzung und erforderlicher Entschädigung vereinbart. Die tatsächliche Zusammenarbeit muss selbstständig ausgestaltet sein und darf nicht lediglich eine abhängige Beschäftigung verschleiern.