ANTIKORRUPTIONSRICHTLINIE
Unternehmen: Neckarbogen Technik GmbH, Stuttgart Geltungsbereich: Beschäftigte, Geschäftsführung und beauftragte Vermittler
Niemand darf einen Vorteil anbieten, versprechen oder annehmen, um eine dienstliche Entscheidung unzulässig zu beeinflussen. Kleine geschäftsübliche Aufmerksamkeiten müssen transparent und angemessen sein. Bargeld, private Reisen oder Vorteile für Angehörige sind untersagt.
Einladungen über 50 € oder Geschenke über 25 € sind vorab der Compliance-Stelle zu melden. Bei öffentlichen Amtsträgern gilt eine strengere Prüfung; vor einer Einladung ist immer eine schriftliche Freigabe erforderlich. Interessenkonflikte werden unverzüglich offengelegt.
Verstöße können straf- und arbeitsrechtliche Folgen haben. §§ 299, 331 ff. StGB, Wettbewerbsrecht, Vergaberecht und Hinweisgeberschutz sind zu berücksichtigen. Schwellenwerte dieser internen Richtlinie ersetzen keine gesetzliche Prüfung oder Freigabe durch den jeweiligen Geschäftspartner.