RICHTLINIE GEGEN BELÄSTIGUNG UND BENACHTEILIGUNG
Unternehmen: Morgenstern Mobilität GmbH, Berlin Geltungsbereich: Beschäftigte, Bewerbende und betriebliche Kontakte Stand: 27. Oktober 2026
Belästigung, sexuelle Belästigung, Mobbing und Benachteiligung werden nicht geduldet. Betroffene können sich an Personalabteilung, Betriebsrat oder die benannte Beschwerdestelle wenden. Meldungen werden zeitnah, unparteiisch und vertraulich geprüft; beschuldigte Personen erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Arbeitgeber schützt meldende Personen vor Benachteiligung und ergreift angemessene Maßnahmen, soweit Vorwürfe bestätigt werden. Vertraulichkeit ist soweit möglich zu wahren, kann aber eine notwendige Aufklärung und Anhörung nicht ausschließen. Dokumentiert werden nur erforderliche Informationen; Aufbewahrung und Zugriff werden begrenzt.
Die Richtlinie unterstützt Pflichten nach dem AGG, ersetzt aber weder die gesetzliche Beschwerdestelle noch betriebliche Mitbestimmung oder individuelle Ansprüche. Sanktionen richten sich nach Sachverhalt und Verhältnismäßigkeit. Beschäftigte werden regelmäßig über Meldewege und Schutzrechte informiert.