ARCHITEKTENVERTRAG
Bauherrin: Heideblick Wohnbau GmbH, Lüneburg Architekt: Bauform Architekten PartGmbB, Hamburg Vorhaben: Umbau eines Mehrfamilienhauses, Lüneburg
Beauftragt werden die in Anlage 1 einzeln benannten Planungsleistungen bis einschließlich Genehmigungsplanung. Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung sind nicht umfasst und bedürfen eines gesonderten Auftrags. Der Architekt informiert über Kostenentwicklung und notwendige Entscheidungen.
Das Honorar wird nach dem vereinbarten Leistungsumfang und nachvollziehbarer Berechnung festgelegt. Die Bauherrin stellt Bestandsunterlagen bereit und entscheidet rechtzeitig über Varianten. Änderungen des Leistungsziels und zusätzliche Leistungen werden vor Ausführung dokumentiert.
Werkvertragsrecht, HOAI, Urheberrecht an Plänen, Haftung, Berufshaftpflicht, Kostenberechnung und Abnahme sind konkret zu regeln. Die HOAI ist nicht in jedem Fall eine zwingende Preisordnung; Honorarvereinbarungen müssen form- und inhaltlich geprüft werden.