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Richtlinie zur Nutzung privater Geräte im Betrieb

Setzt Sicherheits-, Datenschutz- und Trennungsregeln für freigegebene private Endgeräte.

Rechtsraum: Deutschland — IT-Sicherheit und Datenschutz am Arbeitsplatz

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

RICHTLINIE ZUR NUTZUNG PRIVATER ENDGERÄTE

Arbeitgeberin: Leuchtspur Beratung GmbH, Köln Geltungsbereich: Beschäftigte mit schriftlicher Freigabe Stand: 27. Oktober 2026

Private Smartphones dürfen nur nach Freigabe für dienstliche E-Mail und Kalender genutzt werden. Der Arbeitgeber richtet einen getrennten geschäftlichen Bereich mit Gerätesperre, Verschlüsselung und aktuellen Sicherheitsupdates ein. Geschäftsdaten dürfen nicht in private Cloudkonten kopiert oder Familienmitgliedern zugänglich gemacht werden.

Bei Verlust, Verdacht auf Schadsoftware oder unbefugtem Zugriff meldet die beschäftigte Person den Vorfall sofort. Eine Fernlöschung beschränkt sich auf den geschäftlichen Bereich; private Inhalte werden nicht eingesehen. Support, mögliche Kostenübernahme und Entzug der Freigabe sind in der Geräteanlage geregelt.

Der Arbeitgeber informiert transparent über Protokollierung und Zugriffszwecke. Beschäftigte können eine Bereitstellung eines Firmengeräts verlangen, wenn die sichere Nutzung sonst nicht möglich ist. Datenschutz, Mitbestimmung, Arbeitsschutz und Kostenerstattung werden geprüft; eine pauschale Überwachung privater Aktivitäten ist ausgeschlossen.

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