RICHTLINIE ZUR NUTZUNG PRIVATER ENDGERÄTE
Arbeitgeberin: Leuchtspur Beratung GmbH, Köln Geltungsbereich: Beschäftigte mit schriftlicher Freigabe Stand: 27. Oktober 2026
Private Smartphones dürfen nur nach Freigabe für dienstliche E-Mail und Kalender genutzt werden. Der Arbeitgeber richtet einen getrennten geschäftlichen Bereich mit Gerätesperre, Verschlüsselung und aktuellen Sicherheitsupdates ein. Geschäftsdaten dürfen nicht in private Cloudkonten kopiert oder Familienmitgliedern zugänglich gemacht werden.
Bei Verlust, Verdacht auf Schadsoftware oder unbefugtem Zugriff meldet die beschäftigte Person den Vorfall sofort. Eine Fernlöschung beschränkt sich auf den geschäftlichen Bereich; private Inhalte werden nicht eingesehen. Support, mögliche Kostenübernahme und Entzug der Freigabe sind in der Geräteanlage geregelt.
Der Arbeitgeber informiert transparent über Protokollierung und Zugriffszwecke. Beschäftigte können eine Bereitstellung eines Firmengeräts verlangen, wenn die sichere Nutzung sonst nicht möglich ist. Datenschutz, Mitbestimmung, Arbeitsschutz und Kostenerstattung werden geprüft; eine pauschale Überwachung privater Aktivitäten ist ausgeschlossen.