BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG FÜR EINE AUSHILFE
Arbeitgeberin: Mainufer Café GmbH, Frankfurt Arbeitnehmer: Emil Roth, Frankfurt Einsatzzeitraum: 1. Dezember 2026 bis 28. Februar 2027
Der Arbeitnehmer unterstützt den Cafébetrieb an voraussichtlich zwei Tagen pro Woche. Der konkrete Dienstplan wird mindestens sieben Tage vorher bekannt gegeben. Die Vergütung beträgt 15 € brutto je Stunde und wird monatlich abgerechnet. Gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung bleiben unberührt.
Die Befristung endet zum genannten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich wirksam vereinbart wird. Die Tätigkeit wird vor Arbeitsbeginn schriftlich dokumentiert.
Befristungsgrund, Schriftform vor Arbeitsaufnahme, Höchstdauer, Vorbeschäftigung, Arbeitszeitnachweis und Sozialversicherung sind nach TzBfG und weiteren Gesetzen zu prüfen. Eine „Aushilfe“ ist keine eigene Ausnahme vom Mindestlohn oder Arbeitsschutz.