VEREINBARUNG ÜBER EINE ZWECKGEBUNDENE SPENDE
Spenderin: Mainufer Handel GmbH, Frankfurt Empfänger: Stadtteilhilfe Linden e.V., Hannover Betrag: 5.000 € Zweck: Ausstattung eines Nachbarschaftsraums
Die Spenderin überweist 5.000 € bis 30. November 2026. Der Verein verwendet den Betrag ausschließlich für Tische, Stühle und barrierearme Beleuchtung des Nachbarschaftsraums. Nicht verbrauchte Mittel werden für einen vergleichbaren gemeinnützigen Zweck verwendet oder nach Abstimmung zurückgezahlt.
Die Spende ist freiwillig und ohne konkrete Gegenleistung. Eine Werbeplatzierung oder bevorzugte Leistung wird nicht zugesagt. Der Verein stellt eine Zuwendungsbestätigung nur aus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die tatsächliche Mittelverwendung dokumentiert ist.
Gemeinnützigkeitsstatus, Zweckbindung, Schenkungsform, Umsatzsteuer, Sponsoringabgrenzung und Spendenbescheinigung sind zu prüfen. Eine Spendenbestätigung darf nicht allein aufgrund dieser Vereinbarung ausgestellt werden; Satzung, Zahlungseingang und tatsächliche Verwendung müssen passen.