VEREINBARUNG ÜBER LAUFENDEN KINDESUNTERHALT
Eltern: Jana Voigt und Erik Voigt, beide Dresden Kind: Leon Voigt, geboren am 2. Mai 2018
Der Vater zahlt ab 1. November 2026 monatlich 480 € Kindesunterhalt im Voraus bis zum dritten Werktag auf das Konto der Mutter. Die Zahlung wird jährlich anhand der aktuellen Einkommensverhältnisse, des Kindergelds und der maßgeblichen Leitlinien überprüft. Zusätzliche Kosten für medizinische Behandlung oder Schulbedarf werden nach vorheriger Abstimmung und Beleg geprüft.
Beide Eltern legen auf Nachfrage die erforderlichen Einkommensunterlagen vor und informieren einander über wesentliche Änderungen. Zahlungen werden mit Betreff und Monat dokumentiert. Das Kind wird in die Auseinandersetzung nicht einbezogen.
Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes; ein pauschaler Verzicht ist regelmäßig unzulässig (§ 1614 BGB). Eine verbindliche Titulierung kann beim Jugendamt oder Gericht erfolgen. Düsseldorfer Tabelle, Einkommen, Betreuungsmodell und Mehrbedarf müssen aktuell und individuell berechnet werden; dieses Beispiel ist keine Unterhaltsberechnung.