ERGÄNZUNG ZU MEINEM TESTAMENT
Ich, Ursula Stein, geboren am 3. März 1958, wohnhaft in Ulm, ergänze mein eigenhändiges Testament vom 12. Januar 2024 wie folgt:
Das Gemälde „Abend am See“ soll meine Nichte Clara Stein erhalten. Im Übrigen bleiben meine bisherigen Verfügungen bestehen, soweit sie dieser Ergänzung nicht widersprechen.
Ulm, den 27. Oktober 2026 *Eigenhändige Unterschrift: Ursula Stein*
Eine Ergänzung zu einem privaten Testament muss grundsätzlich die gesetzliche Form für ein eigenhändiges Testament erfüllen: Der Text wird vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben. Ein Ausdruck mit Unterschrift genügt nicht. Datum und Ort helfen, die zeitliche Einordnung festzustellen.
Widerruf, Vermächtnis, Pflichtteil, frühere Testamente und gemeinschaftliche Verfügungen können die Wirkung beeinflussen. Bei mehreren Fassungen sollte die Verwahrung geordnet und der aktuelle Wille klar erkennbar sein. Notarielle Beratung ist bei komplexem Nachlass sinnvoll.