VEREINBARUNG FÜR DEN GEMEINSAMEN HAUSHALT
Partner: Mara Seifert und Leon Jung, Leipzig Wohnung: gemeinsamer Haushalt, Südplatz 8 Beginn: 1. November 2026
Die Partner teilen die laufende Miete von 1.200 € im Verhältnis 60 zu 40, entsprechend ihren monatlichen Nettoeinkommen. Lebensmittel werden aus einem gemeinsamen Haushaltskonto bezahlt. Persönliche Konten bleiben getrennt. Anschaffungen über 500 € werden mit Rechnung und Eigentümeranteil in einer Liste dokumentiert.
Bei Auszug wird das gemeinsame Konto abgerechnet. Persönliche Gegenstände nimmt die jeweilige Person mit; gemeinsam finanzierte Möbel werden nach Marktwert geteilt oder von einer Person gegen Ausgleich übernommen. Diese Vereinbarung regelt keine Sorge- oder Unterhaltsfragen für Kinder.
Unverheiratete Partner unterliegen nicht automatisch den ehelichen Güterstands- und Unterhaltsregeln. Eigentum an Immobilien, Schenkungen, Darlehen, Erbrecht und steuerliche Folgen brauchen eigene klare Vereinbarungen; Grundstücksübertragungen bedürfen notarieller Form. Beide Parteien sollten den Entwurf unabhängig prüfen lassen.