BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG — ENTWURF
Bürgin: Mainblick Beteiligungs GmbH, Frankfurt Gläubigerin: Spreebogen Gewerbe GmbH, Berlin Hauptschuldner: Atelier Nord GmbH, Berlin Mietvertrag: Gewerbefläche Müllerstraße 28
Die Bürgin erklärt sich bereit, für fällige Ansprüche aus dem bezeichneten Mietvertrag bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € einzustehen. Die Bürgschaft umfasst keine anderen Verträge, künftigen Mietobjekte oder nicht ausdrücklich vereinbarten Nebenforderungen. Sie endet nach Rückgabe der Mietsache und Abrechnung der gesicherten Ansprüche, spätestens jedoch am 31. Dezember 2029.
Eine Inanspruchnahme soll die Forderung, Fälligkeit und Berechnung nachvollziehbar belegen. Änderungen des Mietvertrags erhöhen den Höchstbetrag nicht ohne schriftliche Zustimmung der Bürgin.
Bürgschaft, Garantie, selbstschuldnerische Haftung und Form unterscheiden sich. § 766 BGB sieht grundsätzlich Schriftform für die Bürgschaftserklärung vor; kaufmännische Ausnahmen können gelten. AGB-Kontrolle, Vertretungsmacht, Sicherungszweck und Insolvenzfolgen sind vor Unterzeichnung zu prüfen.