VEREINBARUNG ÜBER EINE GEWERBEMIETSICHERHEIT
Vermieterin: Hafenbogen Gewerbe GmbH, Hamburg Mieterin: Kranich Logistik GmbH, Hamburg Sicherheit: 15.000 €
Die Mieterin stellt zur Sicherung fälliger Forderungen aus dem Mietvertrag vom 1. November 2026 eine selbstständige Bankbürgschaft bis höchstens 15.000 € bereit. Die Bürgschaft muss auf erstes schriftliches Anfordern zahlbar sein, soweit diese Gestaltung wirksam und von der ausstellenden Bank akzeptiert ist. Sicherungszweck und Laufzeit sind auf den bezeichneten Mietvertrag begrenzt.
Die Vermieterin verwahrt die Urkunde sicher und gibt sie nach Rückgabe der Fläche und Abrechnung der gesicherten Forderungen zurück. Eine Inanspruchnahme wird mit Forderungsaufstellung, Fälligkeit und Belegen angekündigt. Erhöhungen der Sicherheit bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Ein „deed“ ist in Deutschland keine besondere allgemeine Vertragsform. Bürgschaft, Garantie und Barkaution haben unterschiedliche Wirkungen. Form, Einreden, AGB-Kontrolle, Insolvenz und Bankbedingungen sind vor Unterzeichnung unabhängig zu prüfen; dieses Muster ersetzt keine Garantieurkunde der Bank.