ENTWURF GEMEINSCHAFTLICHER NUTZUNGSREGELN
Anlage: Wohnpark Eichenhain, Potsdam Gültig ab: nach wirksamem Beschluss der Eigentümerversammlung
Gemeinschaftliche Flure und Rettungswege sind frei zu halten. Fahrräder gehören in die ausgewiesenen Abstellräume. Ruhezeiten gelten werktags von 22:00 bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen; unvermeidbare Bauarbeiten werden rechtzeitig angekündigt.
Die Verwaltung dokumentiert Beschwerden und kann bei wiederholten Verstößen eine Eigentümerversammlung einberufen. Kosten dürfen nur nach wirksamem Beschluss und geltender Kostenverteilung umgelegt werden. Die Regeln werden allen Bewohnerinnen und Bewohnern zugänglich gemacht.
Ein britisches „commonhold“ ist kein identisches deutsches Rechtsinstitut. Wohnungseigentum richtet sich nach WEG, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und wirksamen Beschlüssen. Änderungen mit dinglicher Wirkung können notarielle Form und Grundbucheintragung erfordern; Hausordnung und Kostenverteilung sind nicht beliebig änderbar.