SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG ZU EIGENEN WAHRNEHMUNGEN
Zeugin: Miriam Scholz, Bonn Verfahren: Amtsgericht Bonn, Az. 14 C 218/26 Ereignis: Übergabe eines Fahrrads am 3. August 2026
Am 3. August gegen 18:15 Uhr stand ich vor dem Hauseingang in der Adenauerallee 8. Ich sah, wie Herr Keller ein blaues Fahrrad an Frau Braun übergab. Ich hörte, dass er sagte: „Die Rechnung schicke ich morgen.“ Über eine Zahlung oder einen Kaufpreis habe ich nicht gesprochen.
Ich kann nicht sagen, ob später Geld gezahlt wurde oder welche Absprachen zuvor getroffen wurden. Die Erklärung beruht nur auf meiner eigenen Erinnerung. Ich bin mit den Parteien nicht verwandt und habe kein eigenes Interesse am Ausgang.
Das Gericht entscheidet, ob eine schriftliche Erklärung als Beweismittel genügt oder ob eine persönliche Vernehmung erforderlich ist. Eine deutsche Zeugenerklärung ist kein allgemeines affidavit-Verfahren. Falsche Angaben vor Gericht können strafbar sein; Tatsachen, Hörensagen und Vermutungen müssen klar getrennt werden.