BEITRITTSERKLÄRUNG ZUR GESELLSCHAFTERVEREINBARUNG
Gesellschaft: Lichtbogen Software GmbH, Köln Neue Gesellschafterin: Mara Feld, Köln Vereinbarung: Gesellschaftervereinbarung vom 1. März 2025
Mit Wirkung ab dem wirksamen Erwerb der Geschäftsanteile Nr. 12.001 bis 15.000 erklärt die Beitretende, die in der Vereinbarung festgelegten Informations-, Vertraulichkeits- und Mitwirkungspflichten einzuhalten. Sie erhält eine vollständige Ausfertigung einschließlich aller Nachträge und bestätigt, dass keine mündlichen Nebenabreden bestehen.
Die übrigen Parteien bestätigen den Beitritt, soweit ihre Zustimmung nach der Vereinbarung erforderlich ist. Rechte und Pflichten vor dem Beitrittsdatum bleiben unberührt. Der Beitritt wird erst wirksam, wenn Anteilserwerb, Gesellschafterliste und erforderliche Zustimmungen abgeschlossen sind.
Ein englisches „deed of adherence“ ist keine besondere deutsche Urkundenform. GmbH-Anteilsübertragungen bedürfen grundsätzlich notarieller Beurkundung (§ 15 GmbHG); ein Beitritt allein überträgt keine Anteile. Satzung, Vorkaufsrechte, Wettbewerbsbindung, Datenschutz und gesellschaftsrechtliche Form sind zu prüfen.