VEREINBARUNG ZUR ÜBERNAHME EINES GEWERBEMIETVERTRAGS
Bisherige Mieterin: Elbwiese Handel GmbH, Magdeburg Neue Mieterin: Elbwiese Logistik GmbH, Magdeburg Vermieter: Speicherhof Gewerbe KG, Magdeburg
Mit Zustimmung des Vermieters tritt die neue Mieterin zum 1. Januar 2027 in den Gewerbemietvertrag vom 1. Mai 2023 über Halle 4, Am Hafen 18, ein. Die neue Mieterin übernimmt Pflichten ab dem Stichtag. Bis dahin fällige Miete, Schäden und Betriebskosten bleiben bei der bisherigen Mieterin, soweit Anlage 1 nichts ausdrücklich anders regelt.
Der Vermieter bestätigt die Zustimmung und überträgt die Kautionsabrechnung auf die neue Mieterin; Betrag, Anlage und Verrechnung werden im Übergabeprotokoll ausgewiesen. Schlüssel, Flächenzustand und Zählerstände werden am 30. Dezember gemeinsam dokumentiert.
Die Übertragung einzelner Forderungen ist von einer vollständigen Vertragsübernahme zu unterscheiden; letztere benötigt grundsätzlich die Zustimmung der betroffenen Parteien. Formvorschriften, Sicherheiten, Umsatzsteuer, Vertretungsmacht und mögliche Mietvertragsklauseln sind vor Unterzeichnung zu prüfen.