VEREINBARUNG ZU GEMEINSCHAFTLICHEN PFLICHTEN
Wohnungseigentümer: Sabine Thiel und Robert Jost, Nürnberg Anlage: Wohnanlage Eichenweg 4–8
Die Eigentümer verpflichten sich, den gemeinschaftlichen Innenhof nicht zum dauerhaften Abstellen privater Gegenstände zu nutzen. Fahrräder dürfen nur in den markierten Bereichen stehen. Ausnahmen für kurzfristige Lieferungen werden mit der Hausverwaltung abgestimmt und dürfen Fluchtwege nicht blockieren.
Die Hausverwaltung dokumentiert Verstöße und gibt den betroffenen Eigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme. Kosten für notwendige Räumung werden nur nach Beschluss und im rechtlich zulässigen Umfang umgelegt. Diese Vereinbarung ändert keine Miteigentumsanteile und begründet keine persönliche Vertragsstrafe.
Ein englisches „deed of covenant“ hat keine automatische Entsprechung im deutschen Recht. Regeln für Wohnungseigentümer müssen mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, wirksamen Beschlüssen und WEG abgeglichen werden. Änderungen mit dinglicher Wirkung können notarielle Erklärungen und Grundbucheintragung erfordern.