BESTÄTIGUNG EINER SCHENKUNG
Schenker: Karl Brandt, Mainz Beschenkte: Enkelin Nele Brandt, Mainz Gegenstand: Aquarell „Rheinbogen“, signiert K. Brandt, 1988
Der Schenker bestätigt, dass er das bezeichnete Aquarell am 25. Oktober 2026 unentgeltlich an Nele Brandt übergeben hat. Die Beschenkte hat das Werk angenommen. Eine Gegenleistung, Rückzahlung oder Nutzungspflicht wird nicht vereinbart. Beide Seiten halten den Zustand und die Signatur in den beigefügten Fotos fest.
Der Schenker erklärt, dass das Werk nach seiner Kenntnis in seinem Eigentum steht und nicht verpfändet ist. Diese Bestätigung dokumentiert eine bereits vollzogene Übergabe und enthält keine Garantie zur Echtheit oder zum Marktwert.
Ein Schenkungsversprechen vor Übergabe kann nach § 518 BGB notarieller Form bedürfen; bei vollzogener Übergabe kann der Formmangel geheilt sein. Schenkungsteuer, Herkunft, Urheberrechte, Pflichtteilsergänzung und Versicherung sind bei wertvollen Gegenständen gesondert zu prüfen.