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Bürgschaft für Pflichten aus einem Gewerbemietvertrag

Begrenzt die Sicherheit auf benannte Forderungen und verlangt die Prüfung gesetzlicher Formvorgaben.

Rechtsraum: Deutschland — Bürgschaft nach BGB

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG FÜR GEWERBERAUM

Bürgin: Katja Lorenz, Nürnberg Gläubigerin: Pegnitz Gewerbepark GmbH, Nürnberg Hauptschuldnerin: Atelier Lichtspur GmbH Höchstbetrag: 12.000 €

Die Bürgin übernimmt eine auf 12.000 € begrenzte Sicherheit für fällige Miet- und Betriebskostenforderungen aus dem Gewerbemietvertrag vom 1. November 2026 über Einheit B-14. Erfasst sind keine Forderungen aus anderen Verträgen, Vertragsstrafen oder nachträglich erhöhten Sicherheiten. Zahlungen der Mieterin vermindern die gesicherte Forderung.

Die Gläubigerin legt jeder Inanspruchnahme eine nachvollziehbare Abrechnung mit Fälligkeit und Belegen zugrunde. Die Bürgin erhält Gelegenheit, Einwendungen geltend zu machen. Die Bürgschaft endet, sobald das Mietverhältnis beendet, die Fläche zurückgegeben und alle innerhalb der vereinbarten Abrechnung festgestellten gesicherten Forderungen ausgeglichen sind.

Für Bürgschaften gelten Form- und Schutzvorschriften des BGB, insbesondere § 766; die konkrete Form und mögliche Ausnahmen sind zu prüfen. Diese Urkunde ist nicht automatisch eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Umfang, Einreden, Insolvenzfolgen und wirtschaftliche Tragweite müssen vor Unterzeichnung individuell beraten werden.

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