VEREINBARUNG ÜBER EINE VERTRAGSÜBERNAHME
Bisherige Kundin: Kieselwerk Bau GmbH, Chemnitz Neue Kundin: Muldenblick Bau GmbH, Zwickau Vertragspartner: Planquadrat Vermessung GmbH, Leipzig Grundvertrag: Vermessungsleistungen vom 14. März 2026
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2026 tritt die neue Kundin mit Zustimmung des Dienstleisters in die Rechte und Pflichten aus dem bezeichneten Vertrag ein. Ab diesem Datum beauftragt und bezahlt sie neue Leistungen. Bereits entstandene Forderungen bis 30. November bleiben bei der bisherigen Kundin und werden in einer Schlussabrechnung aufgeführt.
Der Dienstleister bestätigt die Zustimmung zur Übernahme. Die neue Kundin übernimmt keine nicht ausdrücklich benannten Altverbindlichkeiten. Garantien, Sicherheiten und Datenschutzrollen werden nur soweit fortgeführt, wie sie in Anlage 1 konkret beschrieben sind. Zugangsdaten und Projektunterlagen werden zum Stichtag übergeben; offene Mängel und Termine stehen in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll.
Die Übernahme eines Vertrags ist von einer bloßen Abtretung einzelner Forderungen zu unterscheiden und erfordert regelmäßig die Zustimmung der betroffenen Vertragsparteien. Diese Vereinbarung ist kein englisches „deed of novation“ und übernimmt keine common-law-Form. Formvorschriften, Bürgschaften, öffentliche Aufträge und Vertragsklauseln sind vor Unterzeichnung gesondert zu prüfen.