VEREINBARUNG ZUR BERICHTIGUNG EINER VERTRAGSANGABE
Parteien: Mainufer Handel GmbH, Frankfurt, und Südwerk Liefer GmbH, Mannheim Vertrag: Liefervertrag vom 1. August 2026 Fehler: falsche Hausnummer in Anlage 2
Die Parteien stellen klar, dass die Lieferadresse im Vertrag irrtümlich mit Hausnummer 18 bezeichnet wurde. Richtig ist Hausnummer 81, Hafenstraße, Mannheim. Diese Vereinbarung berichtigt ausschließlich die Lieferadresse. Preis, Menge, Lieferzeit und alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Beide Parteien bestätigen, dass diese Angabe dem bereits bei Vertragsschluss übereinstimmenden Willen entsprach. Die berichtigte Anlage ersetzt Anlage 2 und wird gemeinsam mit dem Vertrag aufbewahrt.
Eine Berichtigung darf keine inhaltliche Neuverhandlung verschleiern. Bei notariellen Urkunden, Grundbuchangaben oder Registereinträgen gelten besondere Zuständigkeiten und Formen; Parteien können eine notarielle Urkunde nicht eigenmächtig ändern. Vertretungsmacht, Steuerfolgen und Drittwirkungen sind zu prüfen.