VEREINBARUNG ZUR ERLEDIGUNG EINER FORDERUNG
Gläubigerin: Mainblick Druck GmbH, Frankfurt Schuldner: Elbwerk Verlag GmbH, Hamburg Streitgegenstand: Rechnung Nr. 2026-441 vom 4. Juli 2026
Zur Beilegung des Streits über die Rechnung zahlt der Schuldner 2.400 € bis 15. November 2026. Mit vollständigem Eingang sind ausschließlich die Ansprüche aus dieser Rechnung einschließlich der bis dahin geltend gemachten Nebenforderungen erledigt. Andere Verträge und Forderungen bleiben unberührt.
Die Parteien tragen ihre bisherigen internen Kosten selbst. Eine Partei bestätigt nach Eingang der Zahlung schriftlich die Erledigung. Scheitert die Zahlung, bleiben die ursprünglichen Rechte bestehen, soweit zwingendes Recht oder eine abweichende Vereinbarung nichts anderes bestimmt.
Ein „deed of release“ hat keine besondere deutsche Urkundenform. Vergleich, Erlass und negatives Schuldanerkenntnis können unterschiedliche Folgen haben. Umfang, Steuer, Verjährung, Sicherheiten und Vollstreckung sind zu prüfen; ein pauschaler Verzicht auf unbekannte Ansprüche sollte nicht ungeprüft aufgenommen werden.