VEREINBARUNG ÜBER DIE RÜCKGABE DER MIETRÄUME
Vermieter: Taunus Gewerbe GmbH, Wiesbaden Mieterin: Atelier Blaupunkt GmbH, Wiesbaden Mietfläche: Büro 2.14, Rheinstraße 9
Die Parteien beenden den Mietvertrag einvernehmlich zum 31. Dezember 2026. Die Mieterin räumt die Fläche bis 12:00 Uhr, entfernt eigene Einbauten gemäß Anlage 1 und übergibt sämtliche Schlüssel. Vermieter und Mieterin erstellen am selben Tag ein Protokoll mit Zustand, Zählerständen und noch offenen Arbeiten.
Die Dezembermiete bleibt geschuldet. Die Kaution wird nach Prüfung konkreter, fälliger Forderungen abgerechnet; ein pauschaler Verzicht auf unbekannte Ansprüche wird nicht erklärt. Für die vereinbarte Entfernung der Trennwand darf ein Fachbetrieb beauftragt werden; Kostenobergrenze und Nachweise sind vorab festgelegt.
Die Vereinbarung betrifft nur das bezeichnete Mietobjekt und beendet keine anderen Verträge. Steuer, Umsatzsteuer, Betriebskostenabrechnung und etwaige Formvorschriften für langfristige Gewerbemietverträge sind zu prüfen. Eine vorzeitige Rückgabe allein beendet den Vertrag nicht ohne klare Einigung.