ABRECHNUNG DER MIETKAUTION
Vermieter: Ulmenhof Wohnen GmbH, Bonn Ehemalige Mieterin: Zoe Kramer, Bonn Mietende: 30. September 2026
Die hinterlegte Kaution von 2.400 € zuzüglich 18 € Zinsen wird wie folgt abgerechnet: 160 € für die laut Übergabeprotokoll beschädigte Innentür, belegt durch Rechnung vom 12. Oktober; 75 € offene Betriebskosten-Nachzahlung aus der Abrechnung 2025. Der verbleibende Betrag von 2.183 € wird bis 15. November überwiesen.
Für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung 2026 behalten wir vorläufig 250 € zurück. Nach Zugang der Abrechnung wird der Rest unverzüglich ausgekehrt. Sie können die angesetzten Belege nach Terminvereinbarung einsehen und Einwendungen schriftlich mitteilen.
Einbehalt und Aufrechnung setzen fällige, nachvollziehbare Ansprüche voraus. Normale Abnutzung wird nicht als Schaden berechnet. Die Vermieterin muss die Kaution getrennt verwahren und angemessen abrechnen; Verjährung und zulässige Prüfungszeit hängen vom konkreten Anspruch ab.