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Abrechnung und teilweise Einbehaltung der Mietkaution

Beziffert belegte Forderungen, nennt einen vorläufigen Einbehalt und erklärt die weitere Abrechnung.

Rechtsraum: Deutschland — Mietkaution und BGB

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

ABRECHNUNG DER MIETKAUTION

Vermieter: Ulmenhof Wohnen GmbH, Bonn Ehemalige Mieterin: Zoe Kramer, Bonn Mietende: 30. September 2026

Die hinterlegte Kaution von 2.400 € zuzüglich 18 € Zinsen wird wie folgt abgerechnet: 160 € für die laut Übergabeprotokoll beschädigte Innentür, belegt durch Rechnung vom 12. Oktober; 75 € offene Betriebskosten-Nachzahlung aus der Abrechnung 2025. Der verbleibende Betrag von 2.183 € wird bis 15. November überwiesen.

Für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung 2026 behalten wir vorläufig 250 € zurück. Nach Zugang der Abrechnung wird der Rest unverzüglich ausgekehrt. Sie können die angesetzten Belege nach Terminvereinbarung einsehen und Einwendungen schriftlich mitteilen.

Einbehalt und Aufrechnung setzen fällige, nachvollziehbare Ansprüche voraus. Normale Abnutzung wird nicht als Schaden berechnet. Die Vermieterin muss die Kaution getrennt verwahren und angemessen abrechnen; Verjährung und zulässige Prüfungszeit hängen vom konkreten Anspruch ab.

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