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Mitteilung zur Anlage der Mietkaution

Bestätigt Höhe und getrennte Anlage einer Wohnraummietsicherheit und weist auf die Abrechnung hin.

Rechtsraum: Deutschland — Mietkaution nach § 551 BGB

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

MITTEILUNG ZUR MIETKAUTION

Vermieterin: Lindenhof Wohnen GmbH, Erfurt Mieterin: Alina Reuter, Erfurt Mietsicherheit: 2.100 €

Wir bestätigen den Eingang der ersten Kautionsrate von 700 € am 5. Oktober 2026. Die verbleibenden zwei gleichen Raten können mit den nächsten Mietzahlungen geleistet werden. Die Sicherheit wird getrennt vom Vermögen der Vermieterin zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt; Erträge erhöhen die Sicherheit.

Die Kaution sichert nur Ansprüche aus dem Mietverhältnis im gesetzlich zulässigen Umfang. Sie wird nach Rückgabe der Wohnung abgerechnet, sobald fällige Forderungen geprüft werden können. Ein angemessener Teil kann bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung zurückbehalten werden, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.

Deutschland hat kein allgemeines britisches System, bei dem jede Wohnraummietkaution an einen staatlich anerkannten Deposit-Schutzdienst übergeben werden muss. § 551 BGB regelt Höhe, Ratenzahlung und getrennte Anlage. Vereinbarte Abweichungen, Zinssatz und tatsächliche Kontoführung sollten dokumentiert und geprüft werden.

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