BESCHWERDE NACH DEM ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
Beschäftigte: Samira Yilmaz, Hamburg Arbeitgeber: Elbwerk Beratung GmbH Vorfall: Teamgespräch am 14. Oktober 2026
Im Teamgespräch wurde mir nach meiner Erinnerung gesagt, ich solle wegen meines Alters keine Kundenpräsentationen mehr übernehmen. Die Präsentationen gehören zu meinen Aufgaben; vergleichbare Kolleginnen und Kollegen wurden nicht aus diesem Grund ausgeschlossen. Zwei Personen waren anwesend. Ich bitte um vertrauliche Prüfung und darum, weitere Benachteiligungen bis zur Klärung zu verhindern.
Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mit, wer die Beschwerde bearbeitet. Ich kann ergänzende Informationen in einem geschützten Gespräch geben. Ich wünsche keine Weitergabe außerhalb der für die Prüfung erforderlichen Personen.
§ 13 AGG sieht ein Beschwerderecht vor. Eine Beschwerde ersetzt nicht automatisch gerichtliche Ansprüche; dafür können kurze Ausschlussfristen gelten, insbesondere im Arbeitsverhältnis. Sachverhalt, Vergleichspersonen, Belege, Schutz vor Benachteiligung und zuständige interne Stelle sind zeitnah zu klären.