ARBEITSVERTRAG FÜR EINE HAUSHALTSHILFE
Arbeitgeberin: Eva Kern, Freiburg Arbeitnehmerin: Fatima Yilmaz, Freiburg Beginn: 1. Dezember 2026
Die Arbeitnehmerin reinigt die Wohnung der Arbeitgeberin dienstags und freitags jeweils drei Stunden. Der Stundenlohn beträgt 15 € brutto. Arbeitszeiten werden dokumentiert; Urlaub, Entgeltfortzahlung und Pausen richten sich nach den gesetzlichen Regeln.
Die Arbeitgeberin meldet die Beschäftigung vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Stelle an und führt Abgaben ab. Aufgaben umfassen keine medizinische Pflege, Betreuung von Kindern ohne gesonderte Vereinbarung oder Arbeiten mit gefährlichen Chemikalien. Schlüssel werden nur für die Beschäftigungszeit überlassen.
Mindestlohn, Minijobgrenze, Unfallversicherung, Arbeitszeit, Datenschutz und Kündigungsfristen sind anhand der jeweils aktuellen Vorgaben zu prüfen. Die Bezeichnung als Haushaltshilfe hebt Arbeitnehmerrechte nicht auf. Änderungen der Arbeitszeit und Vergütung müssen dokumentiert werden.