VEREINBARUNG ÜBER EIN GEH- UND LEITUNGSRECHT
Eigentümerinnen: Anna Seifert, Grundstück Flurstück 88/4, Freiburg Begünstigter: Tobias Kern, angrenzendes Flurstück 88/5
Die Eigentümerin erklärt sich bereit, zugunsten des Nachbargrundstücks ein dauerhaftes Gehrecht über den im Lageplan blau markierten 1,2 Meter breiten Weg einzuräumen. Zusätzlich darf eine unterirdische Wasserleitung in dem schraffierten Korridor verlegt und für Wartung nach vorheriger Ankündigung betreten werden. Zufahrt mit Fahrzeugen oder Lagerung ist nicht gestattet.
Der Begünstigte trägt die Kosten der Herstellung und Instandhaltung des Weges und ersetzt schuldhaft verursachte Schäden. Bei Arbeiten werden Zugang und Schutzmaßnahmen mindestens zehn Werktage vorher abgestimmt. Der beigefügte Lageplan ist wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung.
Eine dingliche Grunddienstbarkeit entsteht regelmäßig erst durch die erforderliche Einigung und Eintragung im Grundbuch; notwendige Erklärungen müssen notariell vorbereitet werden. Lageplan, Rang, Kosten, Unterhaltung, öffentliche Genehmigungen und Rechte Dritter sind vor Beurkundung zu prüfen. Diese Absichtserklärung allein überträgt noch kein Grundstücksrecht.