RICHTLINIE ZUR IT-PROTOKOLLIERUNG
Unternehmen: Kometenwerk Software GmbH, Berlin Geltungsbereich: dienstliche Konten und verwaltete Endgeräte Verantwortlich: IT-Sicherheitsleitung
Protokolle zu Anmeldung, Sicherheitswarnungen und administrativen Änderungen dienen dem Schutz der Systeme und der Aufklärung konkreter Sicherheitsvorfälle. Eine dauerhafte Auswertung zur allgemeinen Leistungskontrolle findet nicht statt. Zugriffe auf personenbezogene Protokolle sind auf benannte Sicherheitsverantwortliche beschränkt und werden selbst protokolliert.
Rohprotokolle werden nach 30 Tagen gelöscht, sofern kein dokumentierter Vorfall eine längere Sicherung erfordert. Beschäftigte werden vor Einsatz neuer Werkzeuge informiert. Bei bestehendem Betriebsrat werden Mitbestimmungsrechte vor Einführung gewahrt.
Beschäftigtendaten dürfen nur auf geeigneter Rechtsgrundlage und verhältnismäßig verarbeitet werden. § 26 BDSG, DSGVO, Betriebsvereinbarungen, Telekommunikations- und Mitbestimmungsrecht sind zu prüfen. Verdeckte Totalüberwachung, Zugriff auf private Inhalte und unbestimmte Speicherfristen sind nicht von dieser Richtlinie gedeckt.