RICHTLINIE FÜR UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN BEI UMSTRUKTURIERUNG
Arbeitgeberin: Elbmarsch Produktion GmbH, Stade Geltungsbereich: Beschäftigte betroffener Bereiche Stand: 27. Oktober 2026
Bei einer geplanten Umstrukturierung informiert die Arbeitgeberin frühzeitig über den aktuellen Stand und prüft Weiterbeschäftigung, Qualifizierung und interne Stellen. Beschäftigte können freiwillig eine externe Beratung zu Bewerbungen und beruflicher Neuorientierung nutzen. Angebote werden nach transparenten Kriterien und in Abstimmung mit dem Betriebsrat ausgestaltet.
Eine mögliche Abfindung, Transfergesellschaft oder Qualifizierungsleistung entsteht nur durch eine gesonderte wirksame Vereinbarung oder einen Sozialplan. Die Richtlinie allein verspricht keine Zahlung und ersetzt keine Kündigungsfrist, Sozialauswahl oder gesetzliche Anzeige. Individuelle Härten und besondere Schutzrechte werden geprüft.
Bei geplanten Betriebsänderungen sind Beteiligungs- und Verhandlungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Daten zu Bewerbungen und Unterstützungsbedarf werden nur zweckgebunden verarbeitet. Jede Maßnahme wird schriftlich angeboten und erläutert; Beschäftigte können unabhängigen Rat einholen, bevor sie eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen.