TREUHANDVEREINBARUNG ZUR KAUFPREISABWICKLUNG
Käuferin: Eichenpfad Technik GmbH, Dresden Verkäufer: Elbtor Präzision GmbH, Meißen Treuhänderin: Kanzlei Morgen & Partner, Dresden Betrag: 35.000 €
Die Käuferin zahlt den Betrag auf das gesondert bezeichnete Treuhandkonto. Die Treuhänderin darf ihn nur auszahlen, wenn sie die in Anlage 1 beschriebenen Unterlagen erhält: unterschriebene Übergabeprotokolle, Freigabe der Sicherungsrechte und gemeinsame schriftliche Auszahlungsanweisung. Ohne vollständige Nachweise bleibt das Geld gesperrt.
Die Treuhänderin prüft nur das Vorliegen der vereinbarten Dokumente, nicht deren wirtschaftliche Richtigkeit oder die Erfüllung aller Nebenpflichten. Bei widersprüchlichen Weisungen informiert sie beide Parteien und zahlt bis zu einer gemeinsamen Anweisung oder rechtskräftigen Entscheidung nicht aus. Zinsen und Bankgebühren werden nach der vereinbarten Abrechnung behandelt.
Die Parteien prüfen, ob die vorgesehene Treuhandtätigkeit zulässig ist und ob berufsrechtliche Regeln für die Treuhänderin gelten. Dieses Muster ist kein Notaranderkonto-Antrag und begründet keine notarielle Verwahrung. Geldwäsche-, Identifizierungs-, Steuer- und Kontoführungsanforderungen sind vor Überweisung zu klären.