BEGRENZTE EXKLUSIVITÄTSVEREINBARUNG
Parteien: Nordstern Verpackung GmbH, Bremen, und Tannengrund Handel GmbH, Oldenburg Prüfgegenstand: möglicher Kauf einer Verpackungslinie Zeitraum: bis 30. November 2026
Während dieses Zeitraums führt die Verkäuferin mit keinem anderen Interessenten Verhandlungen über genau die in Anlage 1 bezeichnete Anlage. Die Pflicht endet automatisch am vereinbarten Datum, sofern die Parteien sie nicht schriftlich verlängern. Sie umfasst keine sonstigen Maschinen, Kundenverträge oder Geschäftsbereiche.
Beide Seiten bewahren ausgetauschte Finanz-, Personal- und Technikdaten vertraulich auf. Die Käuferin führt ihre Prüfung in angemessener Weise durch und gibt nach Ende der Gespräche erhaltene Unterlagen zurück oder löscht sie, soweit Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Jede Partei trägt ihre eigenen Prüfungskosten; ein Kaufabschluss wird nicht versprochen.
Die Vereinbarung beschränkt den Wettbewerb nur im notwendigen Umfang und nur für die konkrete Transaktion. Weitergehende Gebiets-, Preis- oder Kundenbeschränkungen werden nicht vereinbart. Die Parteien prüfen kartellrechtliche Grenzen und stellen sicher, dass keine sensiblen Wettbewerbsdaten über den Prüfzweck hinaus ausgetauscht werden.