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Eckpunkte zur stufenweisen Beteiligung eines Gründers

Skizziert zeitabhängige Beteiligungsziele und stellt klar, dass eine GmbH-Anteilsübertragung notarielle Form erfordert.

Rechtsraum: Deutschland — GmbH-Recht und Gründervereinbarung

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

ECKPUNKTE ZUR STUFENWEISEN GRÜNDERBETEILIGUNG

Gesellschaft: Kometenwerk Software GmbH, Berlin Gründer: Jonas Reim, Berlin Geplante Beteiligung: bis zu 12 % der Geschäftsanteile

Die Gründer möchten vereinbaren, dass 25 % der vorgesehenen Beteiligung nach zwölf Monaten und der Rest monatlich über die folgenden 36 Monate wirtschaftlich verdient wird. Bei Ausscheiden werden bereits erdiente und noch nicht erdiente Anteile nach einer gesondert festzulegenden Formel behandelt. Krankheit, Tod, Verkauf der Gesellschaft und Pflichtverletzungen benötigen klare Sonderregeln.

Diese Eckpunkte übertragen noch keine Geschäftsanteile und begründen keine notarielle Abtretung. Gesellschaft, Gründer und Investoren prüfen gemeinsam, ob Optionen, Rückübertragung, Einziehung oder virtuelle Beteiligung geeignet sind. Stimmrechte und Informationsrechte entstehen nur nach wirksamer Umsetzung.

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen und Verpflichtungen dazu bedürfen grundsätzlich notarieller Beurkundung (§ 15 GmbHG). Steuerfolgen, Kapitalerhaltung, Satzung, Vesting-Auslöser und Leaver-Klauseln sind vor Unterzeichnung fachkundig zu prüfen.

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