MITTEILUNG ÜBER EINE BEZAHLTE FREISTELLUNG
Arbeitgeber: Elbwerk Design GmbH, Berlin Arbeitnehmerin: Clara Beck, Berlin Kündigungsfrist bis: 31. Dezember 2026
Ab 1. Dezember 2026 stellen wir Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der vertraglichen Vergütung unwiderruflich von der Arbeit frei. Bis 30. November übergeben Sie laufende Vorgänge, Dokumentation und Firmenzugänge an die benannte Kollegin. Für notwendige Rückfragen bleiben Sie während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar.
Eine Anrechnung von Urlaub erfolgt nur für die in Anlage 1 ausdrücklich bezeichneten Urlaubstage und nur soweit rechtlich zulässig. Offene Ansprüche auf Bonus, Zeitguthaben oder Aufwendungsersatz werden mit der Schlussabrechnung geprüft. Laptop, Schlüssel und Unterlagen sind bis 2. Dezember zurückzugeben.
Die Freistellung beendet das Arbeitsverhältnis nicht und verkürzt die Kündigungsfrist nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin prüfen, ob eine Anrechnung von Urlaub oder anderweitigem Verdienst vertraglich und gesetzlich zulässig ist. Einseitige pauschale Verzichtserklärungen werden nicht verlangt.