ECKPUNKTE FÜR EIN ERBBAURECHT
Grundstückseigentümerin: Heideblick Stiftung, Lüneburg Vorgesehene Erbbauberechtigte: Heidebogen Wohnen GmbH Grundstück: Flurstück 402/6, Gemarkung Lüneburg
Die Stiftung erwägt, der Gesellschaft ein Erbbaurecht für 75 Jahre zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses einzuräumen. Der anfängliche jährliche Erbbauzins soll 24.000 € betragen; Anpassungen, Baupflicht, Versicherungen, Zustimmungsvorbehalte und Heimfallregelungen werden in einem vollständigen Vertragsentwurf festgelegt.
Die Gesellschaft legt bis 31. März 2027 Bauplanung, Finanzierung und Genehmigungsstand vor. Das Erbbaurecht darf nur für den vereinbarten Wohnzweck genutzt werden. Grundstück, Bauwerk, Instandhaltung, Entschädigung am Laufzeitende und Veräußerung werden getrennt geregelt.
Das deutsche Erbbaurecht ist kein gewöhnlicher englischer „ground lease“. Bestellung und Übertragung erfordern die gesetzlich vorgesehenen notariellen Erklärungen und Grundbucheintragung. Laufzeit, Rang, Erbbauzinsanpassung, Heimfall, Förderrecht und steuerliche Folgen sind vor Beurkundung zu prüfen.