WUNSCH ZUR AUSWAHL EINER BETREUUNGSPERSON
Verfasserin: Brigitte Seidel, Nürnberg Gewünschte Person: Tochter Eva Seidel Datum: 27. Oktober 2026
Falls ein Betreuungsgericht künftig eine rechtliche Betreuung für erforderlich hält, wünsche ich, dass meine Tochter Eva Seidel als Betreuerin geprüft wird. Sie kennt meine Lebenssituation und soll meine Wünsche zu Wohnen, Gesundheit und Umgang mit meinem Vermögen berücksichtigen. Wenn sie verhindert ist, bevorzuge ich eine unabhängige Person mit Erfahrung im Betreuungsrecht.
Ich möchte möglichst in meiner Wohnung bleiben und regelmäßig Kontakt zu meinen Freundinnen halten. Diese Wünsche sollen bei einer Entscheidung berücksichtigt werden. Ich wünsche keine Betreuung für Angelegenheiten, die ich selbst erledigen kann.
Eine Betreuungsverfügung bestellt niemanden automatisch; das Betreuungsgericht entscheidet nach Erforderlichkeit und Eignung. Eine Vorsorgevollmacht kann eine Betreuung vermeiden, wenn sie wirksam und ausreichend ist. Form, Aufbewahrung, Widerruf und Abstimmung mit vorhandenen Vollmachten sind zu prüfen.