RICHTLINIE FÜR ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Arbeitgeberin: Kieselpfad Maschinenbau GmbH, Chemnitz Geltungsbereich: Werkstatt und Büro Stand: 27. Oktober 2026
Vor Aufnahme einer Tätigkeit werden Gefährdungen beurteilt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Beschäftigte erhalten eine verständliche Unterweisung zu Maschinen, Gefahrstoffen, persönlicher Schutzausrüstung und Notfallwegen. Maschinen mit fehlender Schutzvorrichtung dürfen nicht betrieben werden; Mängel sind sofort an die zuständige Führungskraft zu melden.
Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle und unsichere Zustände werden zeitnah dokumentiert und untersucht. Beschäftigte können die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt ansprechen. Maßnahmen, Verantwortliche und Prüftermine werden in einem Maßnahmenregister nachverfolgt.
Der Arbeitgeber bleibt für seine gesetzlichen Pflichten verantwortlich; diese Richtlinie überträgt sie nicht auf Beschäftigte. Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte und Berufsgenossenschaft werden nach den anwendbaren Regeln beteiligt. Gefährdungsbeurteilungen werden bei neuen Maschinen, Tätigkeiten oder Vorfällen aktualisiert.