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Richtlinie für hybrides Arbeiten

Regelt die Aufteilung zwischen Büro und mobilem Arbeiten, Teamtage und sichere Arbeitsabläufe.

Rechtsraum: Deutschland — mobiles Arbeiten und Arbeitszeit

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

RICHTLINIE FÜR HYBRIDES ARBEITEN

Arbeitgeberin: Mainbogen Software GmbH, Frankfurt am Main Geltungsbereich: Beschäftigte mit geeigneter Tätigkeit Stand: 27. Oktober 2026

Beschäftigte können nach Abstimmung mit ihrer Führungskraft bis zu drei Tage pro Woche mobil arbeiten. Mittwochs findet grundsätzlich ein Teamtag im Frankfurter Büro statt. Präsenztermine, Einarbeitung und sichere Kundenbesprechungen können zusätzliche Anwesenheit erfordern. Diese Richtlinie begründet keinen allgemeinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsort.

Arbeitszeit, Pausen und Erreichbarkeit richten sich nach Arbeitsvertrag und Arbeitszeitgesetz. Geschäftsgeräte sind mit Bildschirmsperre und aktuellen Updates zu nutzen; vertrauliche Gespräche dürfen nicht von unbefugten Personen mitgehört werden. Störungen und Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.

Der Arbeitgeber prüft Arbeitsschutz und Gefährdungen auch bei regelmäßig mobiler Tätigkeit. Mitbestimmung, Datenschutz, Arbeitszeiterfassung und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt. Abweichungen werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.

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