VEREINBARUNG ZUR FREISTELLUNG
Auftraggeberin: Isarlicht Veranstaltungstechnik GmbH, München Dienstleister: Bühne & Ton GmbH, Rosenheim Projekt: Lichtinstallation am 12. Dezember 2026
Der Dienstleister stellt die Auftraggeberin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese unmittelbar aus einer schuldhaften Verletzung seiner vereinbarten Installationspflichten entstehen. Die Freistellung umfasst notwendige, angemessene Rechtsverteidigungskosten, sofern die Auftraggeberin den Anspruch unverzüglich meldet und dem Dienstleister eine faire Möglichkeit zur Mitwirkung gibt.
Kein Vergleich und kein Anerkenntnis im Namen der anderen Partei darf ohne vorherige Zustimmung geschlossen werden. Die Freistellung gilt nicht, soweit ein Anspruch durch Anweisungen oder Pflichtverletzungen der Auftraggeberin verursacht wurde. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingend unbeschränkbare Ansprüche wird nicht ausgeschlossen.
Versicherungsschutz, Höchstbetrag, Ausschlüsse und Informationspflichten sind in einer Anlage festzulegen. Eine pauschale Übernahme sämtlicher Risiken oder unbegrenzte Haftung wird nicht vereinbart. Die Parteien lassen Klauselkontrolle nach deutschem Recht prüfen, insbesondere wenn vorformulierte Bedingungen verwendet werden.