VEREINBARUNG ÜBER FAMILIÄRE UNTERSTÜTZUNG
Unterstützte Person: Helga Brandt, Mainz Unterstützende Angehörige: Miriam Brandt, Mainz Beginn: 1. November 2026
Miriam unterstützt ihre Mutter montags und donnerstags jeweils bis zu zwei Stunden beim Einkauf, bei Fahrten zu Terminen und bei der Organisation von Unterlagen. Medizinische Behandlung, Medikamentengabe und Pflegeleistungen werden nur übernommen, wenn dafür eine gesonderte Berechtigung, Qualifikation und Zustimmung vorliegen.
Notwendige Fahrtkosten werden gegen Beleg bis zu 80 € monatlich erstattet. Eine darüber hinausgehende Vergütung ist nicht vereinbart. Beide können die Absprache mit zwei Wochen Frist beenden; bei dringendem Unterstützungsbedarf informieren sie einander frühzeitig und suchen eine Ersatzlösung.
Die tatsächliche Ausgestaltung kann arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- oder pflegerechtliche Folgen haben. Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Vollmacht, Haftung bei Unfällen und mögliche Beschäftigung sind gesondert zu prüfen. Die Vereinbarung ersetzt keine professionelle Pflegeplanung.