VEREINBARUNG ZWISCHEN MITEIGENTÜMERN
Miteigentümer: Luisa Kern und Moritz Kern, beide Augsburg Wohnung: Einheit 12, Bismarckstraße 36 Anteile laut Grundbuch: je 1/2
Die Wohnung wird derzeit von Luisa bewohnt. Sie trägt laufende Verbrauchskosten und zahlt monatlich 450 € an den gemeinsamen Kostenanteil für Hausgeld, Versicherung und Rücklage. Grundlegende Reparaturen über 2.000 € benötigen die vorherige Zustimmung beider Eigentümer, außer eine sofortige Maßnahme ist zur Schadensabwehr erforderlich.
Beide erhalten jährlich die Abrechnung und Belege. Mietverträge, Verkauf, Belastung oder bauliche Veränderungen werden gemeinsam beschlossen. Bei Uneinigkeit führen die Parteien zunächst ein moderiertes Gespräch; Kosten und Nutzung bis zu einer Einigung werden weiter nach den vereinbarten Anteilen getragen.
Die Vereinbarung ändert weder Grundbuchanteile noch zwingende Regeln der Bruchteilsgemeinschaft oder des Wohnungseigentumsgesetzes. Verkauf, Teilungsversteigerung, Finanzierung und Nutzungsentschädigung benötigen eine gesonderte Prüfung. Grundstücksübertragungen und bestimmte Verpflichtungen dazu bedürfen notarieller Form.