AUFFORDERUNG ZUR RÜCKGABE DER MIETRÄUME
Vermieterin: Neckarbogen Immobilien GmbH, Heidelberg Mieter: Stefan Voss, Heidelberg Mietobjekt: Wohnung, Römerstraße 33
Das Mietverhältnis endete nach unserer Kündigung vom 30. Juni 2026 und dem beigefügten Zustellnachweis am 30. September 2026. Die Wohnung wurde bislang nicht vollständig zurückgegeben. Wir fordern Sie auf, bis 5. November einen Übergabetermin zu vereinbaren und sämtliche Schlüssel auszuhändigen.
Bitte teilen Sie mit, ob Sie die Beendigung oder den Zugang bestreiten. Eine kurzfristige Verlängerung kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung zustande kommen. Die Vermieterin wird keine Schlösser austauschen, Gegenstände entfernen oder Versorgung eigenmächtig unterbrechen.
Bei fortgesetzter Nutzung können gesetzliche Nutzungsentschädigungs- und Herausgabeansprüche entstehen. Eine Räumung gegen den Willen des Mieters setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel und rechtmäßige Vollstreckung voraus. Kündigungswirksamkeit, Zugang, Fortsetzung nach § 545 BGB und Vollstreckung sind vor weiteren Schritten zu prüfen.