VORSORGEVOLLMACHT
Vollmachtgeber: Hans Keller, Freiburg Bevollmächtigte: Eva Keller, Freiburg
Ich bevollmächtige Eva Keller, mich in Vermögensangelegenheiten, gegenüber Behörden und bei der Organisation meiner Pflege zu vertreten, wenn ich meine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann. Sie soll meinen bekannten Wünschen folgen, Belege aufbewahren und jährlich eine Übersicht über wesentliche Zahlungen erstellen.
Für besonders eingriffsintensive medizinische Entscheidungen, freiheitsentziehende Maßnahmen, Schenkungen und Grundstücksgeschäfte gelten besondere gesetzliche Anforderungen und Grenzen. Die Vollmacht darf nicht dazu verwendet werden, mich gegen meinen Willen zu behandeln oder Vermögen ohne nachvollziehbaren Zweck auf die Bevollmächtigte zu übertragen.
Die Vollmacht gilt ab Unterzeichnung und kann widerrufen werden. Banken, Grundbuchamt und behandelnde Stellen können zusätzliche Nachweise oder besondere Form verlangen. Eine Vorsorgevollmacht sollte mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Registrierung abgestimmt werden; notarielle Beratung ist bei komplexen Vermögenswerten sinnvoll.