NACHTRAG ZUR VERLÄNGERUNG EINES GEWERBEMIETVERTRAGS
Vermieterin: Südtor Gewerbe GmbH, Stuttgart Mieter: Werkraum Fahrrad GmbH, Stuttgart Mietvertrag: Ladenfläche Rotebühlstraße 50, 1. Juni 2022
Die Parteien verlängern die Laufzeit einvernehmlich bis 31. Mai 2030. Die Grundmiete bleibt bis 31. Mai 2028 bei 1.850 € netto monatlich. Ab 1. Juni 2028 gilt die in Anlage 1 beschriebene Indexanpassung. Betriebskosten, Nutzungszweck und übrige Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Der Mieter bestätigt, dass die übergebenen Anlagen 1 bis 4 vollständig sind. Eine weitere Verlängerungsoption besteht nur, wenn sie bis 30. November 2029 in Textform ausgeübt wird. Umbauten und Untervermietung richten sich weiter nach dem Hauptvertrag.
Die Verlängerung ist erst wirksam, wenn beide Seiten unterzeichnet haben. Gewerbemietverträge mit längerer Laufzeit unterliegen gesetzlichen Form- und Dokumentationsanforderungen; seit Reformen ist insbesondere die Textformlage zu beachten. Hauptvertrag, Nachträge, Anlagen und Vertretungsbefugnisse müssen einheitlich dokumentiert und rechtlich geprüft werden.