PERSÖNLICHER WUNSCHBRIEF
Verfasserin: Marlene Vogt, Nürnberg Für: meine Tochter Anna Vogt Datum: 27. Oktober 2026
Wenn ich meine Wünsche nicht mehr selbst äußern kann, bitte ich dich, bei Entscheidungen meine Würde, vertraute Umgebung und bisherigen Aussagen zu berücksichtigen. Ich möchte möglichst lange in meiner Wohnung bleiben und wünsche regelmäßige Besuche meiner Freundinnen. Meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht liegen im Ordner „Vorsorge“ im Schreibtisch.
Wenn eine medizinische Entscheidung nötig ist, besprich sie mit meiner Ärztin und orientiere dich an den dort dokumentierten konkreten Behandlungswünschen. Für die Bestattung wünsche ich eine schlichte Feier ohne große Kosten. Diese Hinweise sind persönlich gemeint; du darfst sie im Licht der tatsächlichen Umstände auslegen.
Ein Wunschbrief ersetzt keine Patientenverfügung, Vollmacht, Testament oder rechtsverbindliche Anordnung. Er überträgt keine Vertretungsmacht und kann gesetzliche Formvorschriften nicht umgehen. Verbindliche Entscheidungen sollten in den dafür vorgesehenen Dokumenten festgehalten und regelmäßig aktualisiert werden.