ZUSTIMMUNG ZU EINER BAULICHEN ÄNDERUNG
Vermieterin: Isarblick Wohnen GmbH, München Mieter: Lukas Graf, München Wohnung: Schwanthalerstraße 28, Einheit 6
Die Vermieterin stimmt dem Einbau einer nicht tragenden Küchenzeile nach den Plänen vom 20. Oktober 2026 zu. Arbeiten dürfen erst nach Vorlage der erforderlichen Fachunternehmernachweise beginnen. Leitungen und tragende Bauteile bleiben unberührt; Schäden oder Abweichungen sind vor Fortsetzung der Arbeiten anzuzeigen.
Kosten, Wartung und Rückbau trägt der Mieter. Bei Mietende wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, sofern die Vermieterin nicht schriftlich auf den Rückbau verzichtet. Diese Zustimmung gilt nur für den beschriebenen Einbau und darf nicht auf spätere Änderungen übertragen werden.
Mieterrechte auf barrierearme Maßnahmen, Einbruchschutz oder Ladeinfrastruktur können besondere gesetzliche Abwägungen auslösen. Genehmigungen, WEG-Zustimmung, Brandschutz und fachgerechte Ausführung sind zusätzlich erforderlich. Die Zustimmung ersetzt keine behördliche Genehmigung und beschränkt keine zwingenden Rechte.