ZUSTIMMUNG ZUR ÜBERNAHME DES GEWERBEMIETVERTRAGS
Vermieterin: Südtor Gewerbe GmbH, Stuttgart Bisherige Mieterin: Werkraum Fahrrad GmbH Neue Mieterin: Radraum Süd GmbH Mietfläche: Rotebühlstraße 50
Die Vermieterin stimmt der Übernahme des Mietvertrags durch die neue Mieterin zum 1. Januar 2027 zu. Die bisherige Mieterin bleibt für bis zum Stichtag fällige Forderungen verantwortlich. Die neue Mieterin bestätigt, Hauptvertrag und Nachträge erhalten zu haben und die vereinbarte Nutzung als Fahrradwerkstatt einzuhalten.
Die Kaution wird am Übergabetag mit Betrag und Anlagezustand protokolliert. Die Zustimmung gilt nur für diese Vertragsübernahme und enthält keine Zustimmung zu Umbau, Untervermietung oder Nutzungsänderung.
Ein britisches „licence to assign“ ist kein deutsches Standardformular. Eine Vertragsübernahme benötigt grundsätzlich die Zustimmung der betroffenen Parteien; Mietvertrag, Sicherheiten, Form, Bonitätsprüfung und Haftungsfreistellung sind genau abzugleichen.